Dublin-Verfahren

Das "Dublin-Verfahren"
Dublin I (2003)
Dublin III (2013)


1990 unterzeichneten die damals 12 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) das "Dubliner Übereinkommen" (DÜ), in dem geregelt wurde, welcher Staat für die Durchführung eines Asylantrags zuständig sein soll. Dieses Übereinkommen trat 1997 in Kraft.

2003 wurde das DÜ durch die "Dublin-II Verordnug" für alle Staaten der Europäischen Union ersetzt. Die 2013 beschlossene "Dublin-III Verordnung" gilt in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und der Schweiz.


© Franz Josef Burghardt 2017