Heimatlose Ausländer
Tabellen und Diagramme:
D-35. Flüchtlinge 1985-1998
"Heimatlose Ausländer" ist ein besonderer Aufenthaltsstatus, den in Deutschland noch etwa 15.000 Menschen besitzen. Ihre Zahl geht ständig weiter zurück, da es sich um noch lebende "displaced persons" aus dem Zweiten Weltkrieg handelt. Ihre Rechte sind in einem Bundesgesetz vom 25.04.1951 geregelt und sie bedürfen - abweichend vom Ausländergesetz keiner Aufenthaltsgenehmigung.
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