Gesetze für Ausländer


Das speziell für Ausländer in Deutschland geltende Recht (Ausländerrecht) ist durch besondere Gesetze geregelt. Wichtig ist vor allem das seit dem 1. Januar 2005 geltende Zuwanderungsgesetz, das aus zwei Teilen besteht: Grundlegend sind weiterhin und für Asylbewerber Eine gute Übersicht bietet das "Portal zum Ausländerrecht".



Vor 2005 galt seit 1964 das "Ausländergesetz"