Ausländerzentralregister (AZR)





Die meisten Statistiken über Ausländer in Deutschland beruhen letztlich auf den im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten. Das AZR wird vom Bundesverwaltunsamt (BVA) in Köln geführt und umfaßte Anfang Nov. 2006 insgesamt 28,6 Millionen personenbezogene Datensätze. Mit der Speicherung und der Übermittlung von Daten aus dem AZR unterstützt das BVA die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen.

16 Mio- Datensätze beziehen sich auf Ausländer, die ein Visum beantragt haben (VISA-Datei).
Die übrigen 12,6 Mio. Datensätze (sog. Allgemeiner Bestand) betreffen

(1)
"nicht nur vorübergehend aufhältige Personen" (6,7 Mio. ausländische Wohnbevölkerung). Auf genau diesem Bestand basieren die meisten Statistiken über "die Ausländer in Deutschland", z. B.
D-1. Anzahl 1980-2003
D-1a. Anzahl ab 2004
D-4. Aufenthaltsstatus 1998-2003 (altes Recht)
D-4a. Aufenthaltsstatus 2006 (altes und neues Recht)

(2)
5,9 Mio. Ausländer, "die sich nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten oder einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik haben (z.B. Ausweisung, Fahndungsnotierung)". Es handelt sich dabei um Ausländer, deren Daten nicht gelöscht werden, weil sie terrorverdächtig sind oder die nach ihrem rechtmäßigen Aufenthalt die Bundesrepublik nicht oder nicht nachvollziehbar verlassen haben.

Die Datensätze des AZR können nur unter ganz bestimmetn Bedingungen gelöscht werden. Rechtliche Grundlage des AZR ist das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG).

Quellen:
- BVA, Bundesverwaltungsamt. Ein Kurzüberblick.Stand Juli 1999. Hg. BVA Ref.I B1 (Köln 1999)-
- Vortrag von P. Dicke anöläßlich eines Besuches des Hölderlin-Gymnasiums Köln am 2.11.2006.


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