Ausländerzentralregister (AZR)




Die meisten Statistiken über Ausländer in Deutschland beruhen letztlich auf den im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten. Das AZR wird vom Bundesverwaltunsamt (BVA) in Köln geführt und umfaßt Mitte 2010 insgesamt etwa  20 Mio. personenbezogene Datensätze. Mit der Speicherung und der Übermittlung von Daten aus dem AZR unterstützt das BVA die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen.

2006 bezogen sich von den 28,2 Mio. Datensätzen etwa 16 Mio. auf Ausländer, die ein Visum beantragt haben (VISA-Datei). Die übrigen 12,6 Mio. Datensätze (sog. Allgemeiner Bestand) betrafen

(1)
"nicht nur vorübergehend aufhältige Personen" (6,7 Mio. ausländische Wohnbevölkerung). Auf genau diesem Bestand basieren die meisten Statistiken über Ausländer in Deutschland. Nach einer Überarbeitung des Datenbestands des AZR weicht diese Zahl allerdings von der um etwa 5% höheren ab, die Bundesbeauftragte für Migration und das Statistische Bundesamt aufgrund einer  sogenannten "Bevölkerungsfortschreibung" verwenden.

(2)
5,9 Mio. Ausländer, "die sich nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten oder einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik haben (z.B. Ausweisung, Fahndungsnotierung)". Es handelt sich dabei um Ausländer, deren Daten nicht gelöscht werden, weil sie terrorverdächtig sind oder die nach ihrem rechtmäßigen Aufenthalt die Bundesrepublik nicht oder nicht nachvollziehbar verlassen haben.

Die Datensätze des AZR können nur unter ganz bestimmetn Bedingungen gelöscht werden. Rechtliche Grundlage des AZR ist das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG).

Quellen:
- BVA, Bundesverwaltungsamt. Ein Kurzüberblick (Stand Juli 1999). Hg. BVA Ref. I B1 (Köln 1999)-
- Vortrag von P. Dicke anläßlich eines Besuches des Hölderlin-Gymnasiums Köln am 2.11.2006.


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