Ausländerzentralregister (AZR)
Die meisten Statistiken über Ausländer in Deutschland
beruhen letztlich auf den im Ausländerzentralregister (AZR)
gespeicherten Daten. Das AZR wird vom Bundesverwaltunsamt (BVA) in
Köln geführt und umfaßt Mitte 2010
insgesamt etwa 20 Mio. personenbezogene Datensätze. Mit der
Speicherung und der Übermittlung von Daten aus dem AZR
unterstützt das BVA die mit der Durchführung
ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten
Behörden und andere öffentliche Stellen.
2006 bezogen sich von den 28,2 Mio. Datensätzen etwa 16 Mio. auf Ausländer, die
ein Visum beantragt haben (VISA-Datei). Die übrigen 12,6 Mio. Datensätze (sog. Allgemeiner
Bestand) betrafen
(1)
"nicht nur vorübergehend aufhältige Personen" (6,7
Mio. ausländische Wohnbevölkerung). Auf
genau diesem Bestand basieren die meisten Statistiken
über Ausländer in Deutschland. Nach einer
Überarbeitung des Datenbestands des AZR weicht diese Zahl
allerdings von der um etwa 5% höheren ab, die Bundesbeauftragte für Migration
und das Statistische Bundesamt
aufgrund einer sogenannten
"Bevölkerungsfortschreibung" verwenden.
(2)
5,9 Mio. Ausländer, "die sich nicht mehr im
Bundesgebiet aufhalten oder einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik
haben (z.B. Ausweisung, Fahndungsnotierung)". Es handelt sich dabei um
Ausländer, deren Daten nicht gelöscht werden, weil
sie terrorverdächtig sind oder die nach ihrem
rechtmäßigen Aufenthalt die Bundesrepublik nicht
oder nicht nachvollziehbar verlassen haben.
Die Datensätze des AZR können nur unter ganz
bestimmetn Bedingungen gelöscht werden. Rechtliche Grundlage
des AZR ist das Gesetz
über das Ausländerzentralregister (AZRG).
Quellen:
- BVA, Bundesverwaltungsamt. Ein Kurzüberblick (Stand Juli
1999). Hg. BVA Ref. I B1 (Köln 1999)-
- Vortrag von P. Dicke anläßlich eines
Besuches des Hölderlin-Gymnasiums Köln am 2.11.2006.
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