Familiennachzug

Tabellen und Diagramme


Unter "Familiennachzug" (genauer: "Ehegatten- und Familiennachzug") versteht man den Zuzug des Ehegatten, der Eltern und der Kinder mit Drittstaatsangehörigkeit einer in Deutschland wohnhaften Person. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingung der Familienzusammenführung bietet der Migrationsbericht 2016 des BAMF, S. 139-143.

In der derzeitigen öffentlichen Diskuission spielt der Familiennachzug von Migranten eine große Rolle. Verlässliche Grundlagen für eine derartige Prognose fehlen allerdings.

Der Familiennachzug setzt fast immer ein Visum voraus, mit dem der im Auslkand legende Familienangehörige nach Deutschland einreisen kann. Die Registrierung diser Visa erfolgt durch das Auswärtige Amt und wird in der Visa-Datenbank des Bunbdesverwaltungsamts gespeichert.

Meldet sich der eingereiste Familienangehörige in Deutschland bei einer Meldebehörde, so wird dieses im Ausländerzentralreghister (AZR) des Bundesverwaltungsamtes gespeichert. Die dort pro Jahr ausgewiesenen Zahlen für nachgezogenme Familienagehörige unterscheiden sich allerdings etwas von den Zahlen der erteilten Visa.
"Auf Basis des AZR kann der erfolgte Ehegatten- und Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit und Alter differenziert werden. Zudem sind über das AZR Informationen über den Nachzug weiterer Familienangehöriger (z.B. Eltern) möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis sind die Zahlen aus der Visastatistik und aus dem AZR nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.
Insgesamt wurden 82.440 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen erteilt, die im Jahr 2015 eingereist sind (vgl. Tabelle 3-34). Diese Zahl ist höher als die Zahl der erteilten Visa in der Statistik des Auswärtigen Amtes (72.659 Visa im Jahr 2015). Dies liegt zum einen daran, dass Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen auch an Personen erteilt werden können, die zunächst zu einem anderen Zweck eingereist sind. Zum anderen wird im AZR auch der Nachzug von Staatsangehörigen erfasst, die visumfrei in das Bundesgebiet einreisen können."
(BAMF, Migrationsbericht 2015, S. 150)



© fjb 2017