Familiennachzug
Tabellen und Diagramme
Unter "Familiennachzug" (genauer: "Ehegatten- und Familiennachzug") versteht man
den Zuzug des Ehegatten, der Eltern und der Kinder mit Drittstaatsangehörigkeit
einer in Deutschland wohnhaften Person. Ausführliche Informationen zu den
rechtlichen Rahmenbedingung der Familienzusammenführung bietet der
Migrationsbericht 2016 des BAMF, S. 139-143.
In der derzeitigen öffentlichen Diskuission spielt der Familiennachzug von
Migranten eine große Rolle. Verlässliche Grundlagen für eine derartige Prognose
fehlen allerdings.
Der Familiennachzug setzt fast immer ein Visum voraus,
mit dem der im Auslkand legende Familienangehörige nach Deutschland einreisen
kann. Die Registrierung diser Visa erfolgt durch das Auswärtige Amt und wird in
der Visa-Datenbank des Bunbdesverwaltungsamts gespeichert.
Meldet sich der eingereiste Familienangehörige in Deutschland bei einer Meldebehörde, so wird
dieses im Ausländerzentralreghister (AZR)
des Bundesverwaltungsamtes gespeichert. Die
dort pro Jahr ausgewiesenen Zahlen für nachgezogenme Familienagehörige
unterscheiden sich allerdings etwas von den Zahlen der erteilten Visa.
"Auf Basis des AZR kann der erfolgte Ehegatten- und Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit und Alter differenziert werden. Zudem sind über das AZR
Informationen über den Nachzug weiterer Familienangehöriger (z.B. Eltern)
möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis sind die Zahlen aus der
Visastatistik und aus dem AZR nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.
Insgesamt wurden 82.440 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an
Personen erteilt, die im Jahr 2015 eingereist sind (vgl. Tabelle 3-34). Diese
Zahl ist höher als die Zahl der erteilten Visa in der Statistik des
Auswärtigen Amtes (72.659 Visa im Jahr 2015). Dies liegt zum einen daran,
dass Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen auch an Personen erteilt
werden können, die zunächst zu einem anderen Zweck eingereist sind. Zum anderen
wird im AZR auch der Nachzug von Staatsangehörigen erfasst, die visumfrei in das
Bundesgebiet einreisen können." (BAMF, Migrationsbericht 2015, S. 150)
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