Ankunftsnachweis (AKN)

2015 "zeitweise über 410.000" (D. Vogel 2016)

Tabellen und Diagramme


Personen, die sich ohne asyl- oder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus und ohne Duldung, aber als Schutzsuchende mit behördlicher Erfassung in Deutschland aufhalten, erhalten nach ihrer Einreise einen Ankunftnachweis (AKN), der sie zum Bezug von Leistungen (Unterbringung, Versorgung, Gesundheit) berechtigt.

Fast alle Personen mit AKN haben vorher die deutsche Grenze ohne gültige Einreisepapiere überschritten, sich damit strafbar gemacht und sich zunächst - bis zum Erhalt des AKN - illegal in Deutschland aufgehalten. Sie wurden daher als ausländerrechtlich Straffällige von der Polizei als Tatverdächtige registriert. Allerdings wurden und werden diese Personen dadurch entkriminalisiert, dass die polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt werden, falls keine anderen Straftaten vorliegen.
Nach Aushändigung des AKN handelt es sich bei diesen Personen nicht mehr um "Illegale".

Der AKN ersetzt bundeseinheitlich seit Feb. 2017 durch Verordnung des Bundesjustizminister die bis dahin von den Bundesländern ausgestellten "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA).

Literatur: Dita Vogel (Universität Bremen), Umfang und Entwicklung der Zahl der Papierlosen in Deutschland (Okt. 2016).


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