Jüdische Zuwanderer
aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
(Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Weißrußland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)

Tabellen und Diagramme:
D-92. Jüdische Zuwanderer seit 1993


Seit 1991 kamen über 200.000 Personen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (SU) nach Deutschland, die mindestens einen Elternteil mit "jüdischer Nationalität" (nach SU-Recht) hatten. Diese werden in den Statistiken als "Jüdische Zuwanderer" oder "Jüdische Emigranten" bezeichnet, obwohl nach der Halacha nur diejenigen dem Judentum zugerechnet werden, deren Mutter Jüdin ist.

Ende 2005 lebten in Deutschland noch rund 110.000 zugewanderte Juden, von denen etwa 90.000 Mitglieder jüdischer Gemeinden waren. In diesen Gemeinden stammten 1990 nur 3,5% der Mitglieder aus der ehemaligen Sowjetunion, während es 2003 knapp 90% waren.

Von 1991 bis 2004 wurden jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion, die in Deutschland bleiben wollten, rechtlich wie Kontingentflüchtlinge behandelt und konnten nach sieben Jahren die Einbürgerung beantragen. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 wurde das Kontingentflüchtlingsgesetz aufgehoben. Statt dessen genießen die jüdischen Zuwanderer jetzt den Schutz des § 23 AufenthG in Verbindung mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom 24. Juni und 18. Nov. 2005.

Weitere Angaben in:
BAMF, Migrationsbericht 2016.
Haug, S.: Jüdische Zuwanderung in Deutschland. 2005. (BA für Migration und Flüchtlinge, Working Papers 3/2006).
Evaluierungsbericht Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit den Schwerpunkten: Integrationsprognose (IP) mit Punktekatalog Zweitantragsproblematik bei abgelaufenen Aufnahmezusagen (AZ), Hg. BAMF, Nürnberg Mai 2009.


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