Abschiebungen
Tabellen und Diagramme:
D-33. Abschiebungen von ehemaligen Asylbewerbern
Verläßt ein Ausländer trotz behördlicher Aufforderung das Bundesgebiet nicht, so muß er abgeschoben werden, d.h. seine Ausreise aus Deutschland wird durch staatliche Gewalt erzwungen. Die Einzelheiten dazu sind in den §§ 49 ff.Ausländergesetzes geregelt.
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