Einbürgerungen


Tabellen und Diagramme


Seit 1980 wurden über 3,7 Millionen Menschen in Deutschland eingebürgert, d. h. sie erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Mehr als 80% davon hatten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Einbürgerung. Bis 1993 hatten diesen Anspruch grundsätzlich nur Statusdeutsche, ab 1994 auch Ausländer, soweit diese die in §§ 85-86 Abs.1 AuslG genannten Bedingungen erfüllen. Familienangehörige dieser Ausländer mit einem Anspruch auf Einbürgerung können im Rahmen der "erleichterten Einbürgerung" ebenfalls eingebürgert werden, haben aber keinen Anspruch darauf. (In der Neufassung dieser Gesetze seit dem 1.1.2000 sind die alten §§ 85 u. 86 Abs. 1 jetzt zusammengefaßt in § 85 Abs. 1 u.3, der alte § 86 Abs.2 ist jetzt § 85 Abs. 2.)

Die nach Deutschland einreisenden Aussiedler, die aus historischen Gründen bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wurden nicht mehr eingebürgert, sondern erhielten auf Antrag lediglich einen "Staatsangehörigkeitsausweis" und erscheinen daher weder in der Statistik der Ausländer noch in der der eingebürgerten Personen. Erfahrungsgemäß lag der Anteil dieses Personenkreises gemessen an der Gesamtzahl der eingebürgerten Statusdeutschen unter 10%. Nähere Angaben liegen dazu nicht vor.

Was die Gesamtstatistik der Herkunftländer betrifft, so wird diese seit dem Ende der 80er Jahre durch die hohe Zahl der Statusdeutschen domoniert und daher bezüglich der eingebürgerten Ausländer verzerrt. Während Anfang der 80er Jahre bei den Herkunftsländern noch Rumänien dominierte, waren es zuletzt die Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Der Anteil der Polen an den jährlichen Einbürgerungen blieb 1980-1999 mit etwa 20-25% ungefähr konstant. Seit dem Wegfall der Einbürgerungen von Statusdeutschen Mitte 1999 ergibt sich ein wesentlich anderes Bild der ursprünglichen Nationalitäten (D-25).

Über die seit dem 1. Jan. 2000 geltenden neuen Bestimmungen zur Einbürgerung informiert die Ausländerbeauftragte unter www.einbuergerung.de.


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