Illegaler Aufenthalt
Nicht-EU-Bürger, die sich ohne Aufenhthaltsstatus in Deutschland aufhalten, tun dies gesetzeswidrig, also illegal. Da der Begriff "Illegale" teilweise als menschlich diskriminierend angesehen wird, verwendet man statt dessen auch die Bezeichnung "Migranten ohne Aufenthaltsstatus" oder offiziell "Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige".
Der Forschungsstand zu diesem Personenkreis wurde 2003 in dem Buch "Leben in der Schattenwelt - Problemkomplex illegale Migration" des Jesuiten Jörg Alt zusammengefasst. Den dazu gehörigen (aktualisierten) Materialanhang mit Tabellen und Diagrammen mit sehr mfangreichen Daten stellte Alt auf seiner Interseite "Illegal" zur Verfügung. Ausführlich werden dort auch verscheidene Schätzungen über die Anzahl der Illegalen in Deutschland vorgestellt, die nahelegen, dass 1,5 Mio. eine Untergrenze darstellen dürfte.
2005 wurde im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes eine Studie "llegal aufhältige Drittstaatsangehörige in Deutschland" durchgeführt (Ansprechpartner beim BAMF: Dr. Axel Kreienbrink). Dort heißt es u.a.
"Auch die sorgfältige Abwägung der zur Verfügung stehenden
Datenquellen (Statistiken der Bundespolizei, Polizeiliche Kriminalstatistik,
Asylstatistiken, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit)
erlaubt keine belastbaren Aussagen über den Gesamtumfang der
Gruppe der illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen in Deutschland.
Das Multiplikatorenprinzip ist als Schätzprinzip für eine
Gesamtschätzung zu verwerfen. Als absolute Untergrenze dürfte die
Zahl von 100.000 Personen gelten – als Obergrenze ist bei verschiedenen
Autoren von bis zu einer Million illegal Aufhältiger die Rede.
Von der Tendenz her ist nach einem Anstieg in den 1990er Jahren ein
Stillstand oder sogar ein Rückgang wahrscheinlich – nicht zuletzt,
weil seit dem 1. Mai 2004 durch die EU-Osterweiterung Bürger der
neuen Mitgliedstaaten nicht mehr zur Gruppe der illegal aufhältigen
Migranten gezählt werden können."
Im November 2006 fand eine vom Bundeskriminalamt organisierte Tagung zum Thema "Illegale Migration - Gesellschaften und polizeiliche Handlungsfelder im Wandel" statt, bei der führende Vertreter der Politik, Polizei, Forschung und Sozialhilfe ihre Meinungen zu diesem Thema darlegten.
aus dem Jahr 2000:
Tabellen und Diagramme:
D-61. Tatverdächtige ohne Aufenthaltsstutus
D-62. Aufgriffe illegal eingereister Ausländer an deutschen Grenzen
D-65. Ausländische Tatverdächtige 1998
L-60. Touristen/Durchreisende und Illegale unter den Tatverdächtigen in NRW 1999 nach Staatsangehörigkeit
L-61. Touristen/Durchreisende und Illegale unter den Tatverdächtigen in Bayern
1999 nach Staatsangehörigkeit
Die vielfältigen und stark zunehmenden Probleme durch den illegalen Aufenthalt führten dazu, dass die Bundesausländerbeauftragte in ihrem jüngsten Bericht ausdrücklich eine
"verstärkte und fundierte Diskussion des Themas
auch und gerade in der Öffentlichkeit"
begrüßt.
Anders als in den USA liegen in Deutschland keine offiziellen Schätzungen darüber vor, wie viele Ausländer sich illegal hier aufhalten. Die Bundesausländerbeauftrgate verweist lediglich auf verschiedene Schätzungen, die zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Illegale in Deutschland vermuten (Bericht 2000, S. 139). Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die neuen Untersuchungen von D. Vogel: Illegaler Aufenthalt in Deutschland - Methodische Überlegungen zur Datennutzung und Datenerhebung (Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, Hg. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt, 24. Jg. (1999), Heft 2, S. 165-185, mit ausführlichen Literaturhinweisen), die auf verschiedene Schätzmöglichkeiten und deren Voraussetzungen hinweist.
Aussagen über die Staatsangehörigkeit der Ausländer ohne Aufenthaltsstatus lassen sich - in statistisch verwertbarem, also größerem Umfang - derzeit nur durch die Polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer machen. Eine bundesweite Zuordnung ist aus Gründen des Datentransfers von den Landeskriminalämtern zum Bundeskriminalamt (in aggregierter Form) nicht unmittelbar möglich. Die Daten für Nordrhein-Westfalen und Bayern weisen allerdings darauf hin, daß Personen aus dem heutigen Jugoslawien (17.7% bzw. 24,3%), aus Polen (15,6% bzw. 7,4%) und der Türkei (11,5% bzw. 5,2%) stark vertreten sind.
Völlig unklar ist, in welchem Umfang die über 800.000 Ausländer als Illegale untergetaucht sind, die im AZR ohne Aufenthaltsstatus registriert sind. Es handelt sich dabei weitgehend um abgelehnte Asylbewerber, deren Status teilweise deswegen unbekannt ist, weil die zuständigen Ausländerämter keinen neuen Status an das AZR gemeldet haben.
Schätzung
Schätzungen bedürgen grundsätzlich einer "brauchbaren" Stichprobe. Hier sei als Beispiel auf die 1998 polizeilich ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen hingewiesen: Ein unmittelbarer Vergleich von legalen Drittstaater-Tatverdächtigungen und illegalen Tatverdächtigen führt zu der Schätzung von etwa 1,8 Millionen Illegalen. Diese grobe Schätzung hat allerdings zwei
Voraussetzungen:
(1) Illegale werden aus den gleichen Gründen straftatverdächtig wie legale Drittstaater.
(2) Illegale werden mit der gleichen Wahrscheinlichkeit von der Polizei ermittelt wie legale Drittstaater.
Beide Voraussetzungen können modifiziert werden, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führt:
(1) Illegale sind im Gegensatz zu Ausländern mit Aufenthaltsstatus schon deswegen tatverdächtig, weil sie allein aufgrund ihres illegalen Aufenthalts gegen das Ausländergesetz verstoßen. Umgekehrt können allerdings nur legale Drittstaater gegen zahlreiche Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechts verstoßen, so dass überhaupt alle diese Vergehen bei einem statistischen Vergleich herauszunehmen wären.
(2) Unklar ist, ob Illegale sich weniger oder mehr als legale Drittstaater im Kriminellenmilieu aufhalten. Einerseits sind - so auch die Bundesausländerbeauftragte - Illegale zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verstärkt auf strafbare Handlungen angewiesen, andererseits müssen sie aber auch besonders sorgfältig darauf achten, nicht auffällig zu werden. Im ersten Fall wäre die weitverbreitete Ansicht, Illegale sei besonders kriminell, bestätigt, im zweiten Fall wäre die geschätzte Anzahl der Illegalen in Deutschland u.U. erheblich höher als 1,8 Millionen.
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