Personen ohne Aufenthaltsstatus
("Illegale")
2014: 180.000 bis 520.000 (nach D. Vogel 2016)
Tabellen und Diagramme
Personen, die sich ohne asyl- oder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, ohne Duldung und ohne
behördliche Erfassung in Deutschland aufhalten, tun dies gesetzeswidrig, also illegal.
Da der allgemein übliche Begriff "Illegale" teilweise als menschlich diskriminierend angesehen
wird, verwendet man statt dessen auch Bezeichnungen wie "Migranten ohne Aufenthaltsstatus", "illegal
aufhältige Drittstaatsangehörige", "irreguläre Bevölkerung" oder "Papierlose" .
Dazu gehören u. a.
- Personen, die nicht bei einer Meldebehörde registriert sind,
- rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber,
- Kriegsflüchtlinge nach abgelaufener Duldung,
- Personen, deren Visum oder Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wurde.
Als "Illegale" werden teilweise auch Schutzsuchende
bezeichnet, die illegal mit gefälschten Papieren nach Deutschland einreisen oder ohne Papiere
falsche Angaben machen.
In fast allen diesen Fällen handelt es sich aber um Personen,
die unmittelbar nach ihrer illegalen Einreise zwar kurzzeitig "illegal aufhältige
Drittstaatsangehörige" sind, dann aber einen
Ankunftsnachweis erhalten und sich somit nicht mehr illegal in Deutschland aufhalten.
Dies betrifft nicht nur die hohe Zahl der
2015/16 illegal eingereisten Asylbewerber, sondern generell alle aus
Griechenland kommenden Asylbewerber, auf die nach Entscheidung des
Bundesinnenministers vom 19.01.2011 durch
Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts das
Dublin-Verfahren keine Anwendung findet.
Eine wissenschaftlich fundierte Übersicht zu diesem Thema bietet Dita Vogel
(2016):
Umfang und Entwicklung der Zahl der Papierlosen in Deutschland
(Okt. 2016) und (2015): Update report Germany: Estimated number of irregular
foreign residents in Germany (2014), Database on Irregular Migration, Update
report (http://irregular-migration.net/).
Vogel nennt im Rahmen ihrer Schätzung für 2014 als Untergrenze für die Anzahl der "Illegalen"
in Deutschland 180.000, als Obergrenze 520.000. Sie betont, dass die methodische Grundlage ihrer Schätzung nicht auf
das Jahr 2015 übertragbar sei, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2015 wegen der unklaren Registrierung des
Aufenthaltsstatus bei Aufgriffen nicht mehr klar zwischen Asylbewerbern und "Illegalen" unterschieden werden könne.
Allerdings müsse wohl wegen der erheblich steigenden Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen auch mit einem
Anstieg der Zahl der "illegalen" in Deutschland ausgegangen werden: Nicht jede Ablehnungsentscheidung führt zu einer unmittelbaren Ausreisepflicht, da auch Personen z.B. wegen
Krankheit oder anderen Abschiebehindernissen offiziell geduldet werden. Allerdings steigt mit der Zahl der
Ablehnungen auch die Zahl derjenigen, für die sich die Frage nach einem Bleiben trotz Papierlosigkeit stellt.
(Vogel 2016, S. 7)
Wie viele der in den letzten Jahren nach Deutschland eingewanderten, jetzt aber ausreisepflichtigen Personen
in die Illegalität abgetaucht sind ist unbekannt. Eine entsprechende Auswertung des AZR könnte hierzu erste Aufschlüsse geben. Eine Sonderauswertung
des AZR vom 31.07.2016 liegt dem IAB zwar vor, wird von diesem
Institut aber nicht veröffentlicht (frdl. Mitt. v. St. Sirries, IAB, v. 22.03.2017).
ARCHIV (aus dem Jahr 2011):
D. Vogel / M. Aßner: Umfang, Entwicklung und Struktur der irregulären
Bevölkerung in Deutschland. Expertise im Auftrag der deutschen
nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Okt. 2011.
Der Forschungsstand zu diesem Personenkreis wurde 2003 in dem Buch
"Leben in der Schattenwelt - Problemkomplex illegale Migration" des
Jesuiten Jörg Alt zusammengefasst. Den dazu gehörigen
(aktualisierten) Materialanhang
mit Tabellen und Diagrammen mit sehr umfangreichen Daten
stellte Alt auf seiner Internetseite
"Illegal" zur Verfügung. Ausführlich werden
dort auch verschiedene Schätzungen über die Anzahl
der Illegalen in Deutschland vorgestellt, die nahelegen, dass 1,5 Mio.
eine Untergrenze darstellen dürfte.
2005 wurde im Rahmen des Europäischen
Migrationsnetzwerkes eine Studie
"Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige in
Deutschland"
durchgeführt (Ansprechpartner beim BAMF:
Dr. Axel Kreienbrink). Dort heißt es u.a.
"Auch die sorgfältige Abwägung der zur
Verfügung stehenden
Datenquellen (Statistiken der Bundespolizei, Polizeiliche
Kriminalstatistik,
Asylstatistiken, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit)
erlaubt keine belastbaren Aussagen über den Gesamtumfang der
Gruppe der illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen
in Deutschland.
Das Multiplikatorenprinzip ist als Schätzprinzip für
eine
Gesamtschätzung zu verwerfen. Als absolute Untergrenze
dürfte die
Zahl von 100.000 Personen gelten – als Obergrenze ist bei
verschiedenen
Autoren von bis zu einer Million illegal Aufhältiger die Rede.
Von der Tendenz her ist nach einem Anstieg in den 1990er Jahren ein
Stillstand oder sogar ein Rückgang wahrscheinlich –
nicht zuletzt,
weil seit dem 1. Mai 2004 durch die EU-Osterweiterung Bürger
der
neuen Mitgliedstaaten nicht mehr zur Gruppe der illegal
aufhältigen Migranten gezählt werden können."
Im November 2006 fand eine vom Bundeskriminalamt organisierte Tagung
zum Thema "Illegale Migration - Gesellschaften und polizeiliche Handlungsfelder im Wandel"
statt, bei der führende Vertreter der Politik, Polizei, Forschung und
Sozialhilfe ihre Meinungen zu diesem Thema darlegten.
In den letzten Jahren konzentrierte sich die Diskussion auf die
Schulbildung von Kindern ohne Aufenthaltsstatus. Dazu erschien 2010
eine Studie, die auch eine Schätzung zur Gesamtzahl der sich
illegal in Deutschland aufhaltenden Personen auf der Grundlage der
Tatverdächtigen-Zahlen enthät: Dita
Vogel / Manuel Aßner: Kinder ohne Aufenthaltsstatus –
illegal im Land, legal in der Schule (Studie für den
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und
Migration (SVR)), [Hamburg] 2010.
ARCHIV (Text aus dem Jahr 2000):
Die vielfältigen und stark zunehmenden Probleme durch den
illegalen Aufenthalt führten dazu, dass die
Bundesausländerbeauftragte in ihrem jüngsten Bericht
ausdrücklich eine
"verstärkte
und fundierte Diskussion des Themas
auch und gerade in der Öffentlichkeit"
begrüßt.
Anders als in den USA liegen in Deutschland keine offiziellen
Schätzungen darüber vor, wie viele Ausländer
sich illegal hier aufhalten. Die Bundesausländerbeauftragte
verweist lediglich auf verschiedene Schätzungen,
die zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Illegale in Deutschland vermuten
(Bericht 2000, S. 139). Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die
neuen Untersuchungen von D. Vogel: Illegaler Aufenthalt in Deutschland
- Methodische Überlegungen zur Datennutzung und Datenerhebung
(Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, Hg. Bundesinstitut
für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt,
24. Jg. (1999), Heft 2, S. 165-185, mit ausführlichen
Literaturhinweisen), die auf verschiedene
Schätzmöglichkeiten und deren Voraussetzungen
hinweist.
Aussagen über die Staatsangehörigkeit
der Ausländer ohne Aufenthaltsstatus lassen sich - in
statistisch verwertbarem, also größerem Umfang -
derzeit nur durch die Polizeilichen Kriminalstatistiken der
Bundesländer machen. Eine bundesweite Zuordnung ist aus
Gründen des Datentransfers von den
Landeskriminalämtern zum Bundeskriminalamt (in aggregierter
Form) nicht unmittelbar möglich. Die Daten für
Nordrhein-Westfalen und Bayern weisen allerdings darauf hin,
daß Personen aus dem heutigen Jugoslawien (17.7% bzw. 24,3%),
aus Polen (15,6% bzw. 7,4%) und der Türkei (11,5% bzw. 5,2%)
stark vertreten sind.
Völlig unklar ist, in welchem Umfang die über 800.000
Ausländer als Illegale untergetaucht sind, die
im AZR ohne Aufenthaltsstatus registriert
sind. Es handelt sich dabei weitgehend um abgelehnte Asylbewerber,
deren Status teilweise deswegen unbekannt ist, weil die
zuständigen Ausländerämter keinen neuen
Status an das AZR gemeldet haben.
Schätzung
Schätzungen bedürfen grundsätzlich einer
"brauchbaren" Stichprobe. Hier sei als Beispiel auf die 1998
polizeilich ermittelten nichtdeutschen
Tatverdächtigen hingewiesen: Ein unmittelbarer
Vergleich von legalen Drittstaater-Tatverdächtigungen und
illegalen Tatverdächtigen führt zu der
Schätzung von etwa 1,8 Millionen Illegalen. Diese grobe
Schätzung hat allerdings zwei
Voraussetzungen:
(1) Illegale werden aus den gleichen Gründen
straftatverdächtig wie legale Drittstaater.
(2) Illegale werden mit der gleichen Wahrscheinlichkeit von der Polizei
ermittelt wie legale Drittstaater.
Beide Voraussetzungen können modifiziert werden, was zu
unterschiedlichen Ergebnissen führt:
(1) Illegale sind im Gegensatz zu Ausländern mit
Aufenthaltsstatus schon deswegen tatverdächtig, weil sie
allein aufgrund ihres illegalen Aufenthalts gegen das
Ausländergesetz verstoßen. Umgekehrt können
allerdings nur legale Drittstaater gegen zahlreiche Bestimmungen des
Ausländer- und Asylrechts verstoßen, so dass
überhaupt alle diese Vergehen bei einem statistischen
Vergleich herauszunehmen wären.
(2) Unklar ist, ob Illegale sich weniger oder mehr als legale
Drittstaater im Kriminellenmilieu aufhalten. Einerseits sind - so auch
die Bundesausländerbeauftragte - Illegale zur Bestreitung
ihres Lebensunterhalts verstärkt auf strafbare Handlungen
angewiesen, andererseits müssen sie aber auch besonders
sorgfältig darauf achten, nicht auffällig zu werden.
Im ersten Fall wäre die weitverbreitete Ansicht, Illegale seien
besonders kriminell, bestätigt, im zweiten Fall wäre
die geschätzte Anzahl der Illegalen in Deutschland u.U.
erheblich höher als 1,8 Millionen.
© fjb
2000-2017