Personen mit Migrationshintergrund

Tabellen und Diagramme


"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund, da sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind." (DESTATIS)

Ende 2015 lebten in Deutschland über 17 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Davon waren
Ihrer Staatsangehörigkeit nach waren Ausführliche Informationen zu diesem Thema enthält der Migrationsbericht 2015 des Statistischen Bundesamtes.



ARCHIV (Text 2008)

Laut Definition des Statistischen Bundesamtes versteht man unter "Person mit Migrationshintergrund" eine in Deutschland lebende Person, wenn
1. die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist
und/oder
2. die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde;
3. die Person Deutscher ist und ein Elternteil eine der Bedingungen 1 oder 2 erfüllt.

Von den rund 15 Mio. in Deutschland bei den Behörden gemeldeten Personen mit Migrationshintergrund sind etwa 8 Mio. Deutsche, darunter 4 Mio. Eingebürgerte und 3 Mio. Aussiedler. Hinzu kommen knapp 7 Mio. sich legal in Deutschland aufhaltende Ausländer und wohl deutlich über 2 Mio. "Illegale".



© Franz Josef Burghardt 2008-2017