Personen mit Migrationshintergrund
Tabellen und Diagramme
"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil
nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte
Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
(Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen
Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre
Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund, da sie
selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind."
(DESTATIS)
Ende 2015 lebten in Deutschland über 17 Millionen Menschen mit
Migrationshintergrund. Davon waren
- 11.453.000 zugewandert (davon 6.430.000 Ausländer)
- 5.665.000 in Deutschland geboren
Ihrer Staatsangehörigkeit nach waren
- 7.772.000 Ausländer
- 9.346.000 Deutsche
Ausführliche Informationen zu diesem Thema enthält der Migrationsbericht 2015
des Statistischen Bundesamtes.
ARCHIV (Text 2008)
Laut Definition des Statistischen Bundesamtes versteht man unter "Person mit Migrationshintergrund" eine in Deutschland lebende Person, wenn
1. die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist
und/oder
2. die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde;
3. die Person Deutscher ist und ein Elternteil eine der Bedingungen 1 oder 2 erfüllt.
Von den rund 15 Mio. in Deutschland bei den Behörden gemeldeten Personen mit Migrationshintergrund sind etwa 8 Mio. Deutsche, darunter 4 Mio. Eingebürgerte und 3 Mio. Aussiedler. Hinzu kommen knapp 7 Mio. sich legal in Deutschland aufhaltende Ausländer und wohl deutlich über 2 Mio. "Illegale".
© Franz Josef Burghardt 2008-2017