Soziales
Tabellen und Diagramme:
D-71. Lebensunterhalt
D-72. Erwerbstätigkeit
D-73. Arbeitsgenehmigungen
D-74. Sozialversicherungspflicht
Arbeitsgenehmigung:
Drittstaater, die keine Aufenthaltsberechtigung und keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, benötigen zur Arbeitsazfnahme in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung. Dabei unterscheidet man zwischen
- Arbeitserlaubnis (früher "Allgemeine Arbeitserlaubnis"), der Erteilung grundsätzlich von Lage und Entwicklung am Arbeitsmarkt abhängt ("Arbeitsmarktvorbehalt"), und
- Arbeitsberechtigung (früher "Besondere Arbeitserlaubnis"), die unter besonderen Voraussetzungen unabhängig vom einem Arbeitsmarktvorbehalt zu erteilen ist, so u.a. an ausländische Arbeitnehmer, die in den letzten Jahren mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig als abhängig Beschäftigte tätig waren.
1998 wurden 85% der Arbeitsgenehmigungen als Arbeitserlaubnisse erteilt. Asylbewerber und geduldete Personen, die nach dem 15.05.97 eingereist sind, erhalten keine Arbeitsgenehmigung. Zu beachten ist ferner, daß u.a. türkische Staatsangehörige nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung einen Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber besitzen.
Erwerbstätigkeit:
Die Erwerbstätigkeit der Ausländer stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in deutschland dar. Laufende Informationen bietet das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung (isoplab GmbH), insbesondere in der Zeitschrift "Ausländer in Deutschland (AiD). Informationsdienst zu aktuellen Fragen der Ausländerarbeit", die auch online verfügbar ist.
Auch 60 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung ungelernter Arbeiter in Südeuropa bildet die Gruppe der Arbeiter immer noch die größte der ausländischen Erwerbstätigen. Während bei den Deutschen weit mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen Angestellte und Beamte sind, sind es bei den Ausländern weniger als ein Drittel.
Lebensunterhalt:
37% der Ausländer sind erwerbstätig, rund 15% bestreiten ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Etwa 21% sind Kinder und Jugendliche, die keine öffentlichen Mittel für den laufenden Lebensunterhalt beziehen; knapp 7% sind Rentner.
Rentner:
Zur Situation der insgesamt 1,5 Millionen ausländischen Rentner, von denen mehr als eine halbe Million in Deutschland leben, gibt es InformaTIONEN IN Heft 49 der Zeitschrift iwd.
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