Drittstaater
(Nicht-EU-Bürger)
Historische Entwicklung
Als "Drittstaater" bezeichnet man Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds haben.
Damit berücksichtigt dieser Begriff die Bedeutung des EG-Rechtes, in dem zwischen
EU-Bürgern einerseits und Drittstaatern andererseits unterschieden wird und trägt so auch zum
besseren Verständnis der Rechtswirklichkeit in Deutschland bei.
Ein weiterer großer Vorteil des Begriffs "Drittstaater" ist die Vermeidung des Wortes "Aus"länder,
der für große Teile dieser Personengruppe der sozialen Wirklichkeit in Deutschland nicht mehr gerecht wird:
Schon im Jahr 2000 waren über zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen der Drittstaater in Deutschland
aufgewachsen, sprachen Deutsch besser als ihre "Muttersprache" und kannten das Land, dessen Staatsangehörigkeit
sie besaßen, häufig nur noch vom Hörensagen.
ARCHIV (Text vor 2008):
Dem Herkunftsland nach stammt über die Hälfte
der 4,6 Mio. in Deutschland rechtmäßig lebenden Drittstaater aus der Türki (1.740.000) und
dem ehemaligen Jugoslawien (730.000), weitere 320.000 aus Russland und der Ukraine.
Betrachtet man den Aufenthaltsstatus der Drittstaater,
so sind mehr als 40% Flüchtlinge:
- 1.140.000 De-Facto-Flüchtlinge.
- ca. 500.000 Asylberechtigte mit Familienangehörigen,
- 165.000 Duldungen,
- ca. 110.000 jüdische Zuwanderer.
Die schrittweise Osterweiterung der EU und die neuen Bestimmungen zur
Einbürgerung haben die Anzahl der Drittstaater in den
letzten Jahren deutlich sinken lassen und somit auch die Statistiken über Ausländer verändert.
Unklar ist, in welchem Maße sich in diesem Zeitraum die Zahl der
Illegalen in Deutschland erhöht hat, die sinngemäß ebenfalls Drittstaater sind.
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